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Info

Gesetzestext
prenuptial agreement

A prenuptial agreement is an agreement between spouses by which they can regulate their legal relations with each other. Within the framework of a marriage contract, not only agreements on property law can be made, but also, within the limits of the law, all contents that the spouses wish to have regulated. Content of the prenuptial agreement Typical contents are therefore agreements on property, maintenance, household goods, use of the marital home in the event of separation or divorce, as well as inheritance regulations. Due to the scope of the conceivable provisions of a prenuptial agreement, the contents should be regulated with professional support anyway.

Conclusion at any time A prenuptial agreement can be concluded at any time, i.e. as a precautionary agreement, as well as during an intact marriage or as a separation agreement or as an agreement on the consequences of divorce. If the agreement is to contain provisions on the matrimonial property regime, on gains, on the equalization of pensions and on post-marital maintenance prior to a possible divorce, a notarial deed must be drawn up.

separate living

Objective criteria The criteria of living apart as a prerequisite for divorce is met if the spouses permanently practice "separation from table and bed". Objectively, therefore, no mutual care services such as washing, cooking, shopping, cleaning work may be performed any more. Even the bedroom may no longer be shared. A spatial (domestic) separation, on the other hand, is not mandatory; even certain commonalities, e.g. due to joint care for a child, are irrelevant. 

Objective criteria The criteria of living apart as a prerequisite for divorce is met if the spouses permanently practice "separation from table and bed". Objectively, therefore, no mutual care services such as washing, cooking, shopping, cleaning work may be performed any more. Even the bedroom may no longer be shared. A spatial (domestic) separation, on the other hand, is not mandatory; even certain commonalities, e.g. due to joint care for a child, are irrelevant. 

divorce

The marriage has failed A marriage can be divorced if it has failed. This is the case if the cohabitation of the spouses no longer exists and, moreover, cannot be expected to be restored. The judge decides whether the cohabitation can be expected to be restored, taking into account all the circumstances of the individual case. Divorce is the formative act of the family court, with which the marriage is formally legally terminated.

Annulment and Nullity of the marriage In addition, annulment, declaration of nullity and annulment on formal grounds are further grounds for termination. However, these are extremely rare. Of course, it is also possible for the spouses to separate without conducting a divorce, but this regularly requires at least a legally secure settlement of the circumstances.

Im erweiterten Sinne bezieht sich der Ausdruck Scheidung auch auf eingetragene Partnerschaften, auf gleichgeschlechtliche Ehen natürlich ohnehin. Für nicht eheliche Lebensgemeinschaften gibt es allerdings kein vergleichbares Institut. Diese Unterscheidung liegt darin begründet, dass das deutsche Recht die Ehe als eine auf lebenslange Dauer angelegte Institution bewertet, die unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht (Art. 6 GG). 

Living apart An essential indication of the breakdown of the marriage required for a divorce is usually the physical separation of the spouses, although this is not mandatory. The breakdown of the marriage is irrefutably presumed if the spouses have lived apart for one year and both spouses agree to the divorce or if the parties have already lived apart for three years. The date of dissolution of the marital partnership is to be taken into account (Section 1353 of the Civil Code). 

Unreasonable hardship Before the end of the separation year, the marriage can only be divorced if the continuation of the marriage - even if only on paper - would mean unreasonable hardship for one of the spouses. Very high requirements are placed on when such an unreasonable hardship exists. 

Formal requirements The local court - family court - is the court responsible for the divorce. Lawyers are compulsory here, which means that at least the applicant must instruct a lawyer to file the petition for divorce. 

custody

Custody arrangements are often the most contentious and emotional issue in family law. 

Joint custody after separation

If the parents live separately and exercise parental care jointly, decisions that are of fundamental importance for the child (e.g. school education, religious upbringing) must be made by mutual agreement. Both parents retain joint parental care even after their marriage is divorced, as long as they do not request otherwise. Thus, the parents should come to an agreement. If they cannot agree, a petition must be filed with the family court to transfer decision-making authority to one parent. Such decisions of the family court may be subject to restrictions, e.g. time limits on the decision-making power, or to conditions, such as proving to the court that certain measures have been taken within a time limit set by the court. 

Habitual residence of the child

If decisions on matters of daily life are to be made, then they are made by the parent with whom the child habitually resides. This habitual residence may result from the fact that the parents have either agreed on it or that the child's residence with the father or mother has been determined. 

Contact

When the parent with whom the child does not ordinarily reside has contact, that parent makes decisions on his or her own responsibility in matters of daily care. This includes decisions about when the child goes to bed, how long the child may watch television and what shows the child may watch, etc.

Emergency dispositions

In emergencies where decisions must be made immediately in the child's best interest (e.g. child has been seriously injured and needs surgery), each parent with whom the child is currently staying, whether only visiting or as a habitual resident, has emergency rights of representation. 

Custody of the father of a non-marital child 

In its decision of 21 July 2010, the Federal Constitutional Court ruled that the exclusion of the father from parental custody of an illegitimate child in the event of the mother's refusal to consent was unconstitutional. This means that the father of an illegitimate child has the option of applying to the court for joint parental custody. The court is required to grant such an application if it can be expected that this will not be contrary to the best interests of the child. 


Umgangsrecht

Was ist eigentlich das Umgangsrecht?

Im Familienrecht bezeichnet der Begriff Umgangsrecht den Anspruch darauf, Kontakt zu haben und Zeit miteinander verbringen zu können und es handelt sich primär um einen gegenseitigen Anspruch von Kind und seinen Eltern. Je nach Konstellation kann sich das Umgangsrecht auch auf weitere Bezugspersonen erstrecken wie z.B. die Großeltern oder auch Geschwister, Pflegeeltern oder Personen, die mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt und eine Bindung zum Kind aufgebaut haben.

Vom Sorgerecht ist das Umgangsrecht sorgfältig zu unterscheiden. Nicht selten besteht die irrige Vorstellung, dass man nur das „alleinige Sorgerecht“ haben müsse, um den Kontakt des Kindes mit dem anderen Elternteil unterbinden zu dürfen.

Die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum Umgang erscheint zunächst klar und übersichtlich:

§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.

(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

Die Tücke steckt in der Praxis allerdings – wie so oft – im Detail, denn das Umgangsrecht ist nur in seinem Bestand gesetzlich geregelt. Nicht geregelt ist dagegen die konkrete Ausgestaltung des Umgangsrechts.


Wer kann ein Umgangsrecht mit dem Kind haben (und umgekehrt)?

In erster Linie besteht das Umgangsrecht zwischen Eltern und Kindern. Außerdem kann es ein Umgangsrecht von Geschwistern geben oder von Großeltern. Gibt es weitere enge Bezugspersonen des Kindes, die auch faktisch Verantwortung für das Kind tragen oder getragen haben, kommt auch hier ein Umgangsrecht in Betracht. Das kann z.B. der Fall bei Personen sein, die mit dem Kind für eine nicht unerhebliche Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.


Gibt es feste Regelungen für den Umgang?

Maßgeblich dafür ist allein das Kindeswohl. Optimalerweise wird die Regelung des Umgangs zwischen den Eltern individuell vereinbart.

Häufig gewählt wird die Variante von Umgangskontakten alle 14 Tage am Wochenende und zuzüglich, falls es darstellbar ist, noch ein Nachmittag unter der Woche. Dies ist aber keine Regelung, die irgendwo festgelegt wäre, sondern lediglich eine Möglichkeit.

Können die Eltern sich nicht auf eine Umgangsregelung einigen, sollten die Eltern zunächst versuchen, mit Hilfe z.B. des Jugendamtes oder einer Familienberatung ein Einvernehmen zu erzielen. Gelingt auch das nicht, kann eine Umgangsregelung durch das Gericht beantragt werden.

 

Was sind die Voraussetzungen für eine Einschränkung oder gar einen Ausschluss des Umgangs?

Das Umgangsrecht ist ein hohes Gut und kann daher nur eingeschränkt werden, wenn dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Beispiele hierfür sind Misshandlung oder Vernachlässigung des Kindes.

Will ein Elternteil den Umgang einschränken, sollte dies unbedingt in Abstimmung mit dem Jugendamt erfolgen.

 

Kann ein Elternteil zum Umgang verpflichtet werden?

Ja, wenn es dem Wohl des Kindes dient, kann das Familiengericht einen Elternteil zum Umgang verpflichten.

In der Praxis wird es nicht häufig der Fall sein, dass ein erzwungener Umgang gegen den Willen des Elternteils dem Kindeswohl förderlich ist; es ist aber im Einzelfall denkbar.

 

Was wird vom Umgangsrecht umfasst?

An erster Stelle meint das Umgangsrecht den persönlichen Kontakt, aber auch Kontakt über Telefon, Messengerdienste, Video-Callls oder Briefkontakt gehören dazu.

 

Wo gibt es Hilfe bei Problemen mit dem Umgang?

In einem ersten Schritt bietet das Jugendamt Beratung, Unterstützung und Vermittlung, wenn es Probleme bei der Regelung oder Ausübung des Umgangsrechts gibt.

Da das Jugendamt auch zwingend in ein möglicherweise notwendiges Gerichtsverfahren einbezogen wird, sollte bei Schwierigkeiten tatsächlich der erste Weg immer dorthin führen. Wenn die Bemühungen des Jugendamtes scheitern, dann kann in einem nächsten Schritt ein gerichtliches Verfahren zur Klärung des Umganges notwendig sein.

guardian ad litem/ legal guardian

What is a guardian ad litem/ legal guardian?

When the court is called upon to deal with a contact or custody case, it appoints a so-called guardian ad litem/legal guardian with the request to also deal with the matter. 

A dedicated advocacy voice for the child

This guardian is supposed to help the court make a decision; the guardian ad litem is more or less the "child's lawyer“. 

Talks and Mediation

A procedural guardian is supposed to contact not only the parents, but especially the children, to find out their interest. As a rule, the procedural guardian issues a comprehensive written statement even before the court hearing.

Working together with the guardian

Parents who are currently involved in access or custody proceedings should try to approach the guardian ad litem with a positive attitude. 


pension rights equalisation

Der sog. Versorgungsausgleich (VA) ist Teil des Scheidungsverfahrens; ist die einzige Scheidungsfolge, um die das Gericht sich von Amts wegen kümmert.

The division of the pension rights (i.e. the pension entitlements) acquired by the parties during the marriage is regulated.

The so-called pension equalization (VA) is part of the divorce proceedings; it is the only divorce consequence that the court takes care of ex officio. Equal division The entitlements acquired by the spouses during the marriage should be divided equally, i.e. in equal parts. In particular, this is intended to provide independent coverage for the partner who has not acquired any pension entitlements of his or her own during the marriage or who has acquired fewer pension entitlements, e.g., as a result of running the household or raising children. However, since the idea of equalizing pension entitlements is based on marital solidarity in economic terms, equalization must also be carried out and justified if both spouses earned and one merely had the lower income and was therefore able to earn fewer pension entitlements.

Formal requirements The parties involved must fill out a form (V10) as part of the implementation of the pension equalization, which enables the court to obtain information on the acquired pension entitlements from all pension institutions involved. The information is also communicated to the other party so that it can be checked for accuracy and completeness. This is only possible to a certain extent, i.e. in particular as far as the respective periods are concerned, but it is nevertheless important, because once the decision has become final, there is no longer any possibility of correcting the pension equalization.

Das ist nur in einem gewissen Rahmen möglich, d.h. insbesondere, was die jeweiligen Zeiträume betrifft, aber nichtsdestotrotz wichtig, denn nach Rechtskraft des Beschlusses gibt es keine Möglichkeit mehr, den Versorgungsausgleich zu korrigieren.

There is no balancing of the entitlements during equalisation, rather each individual entitlement is divided or equalised "back and forth" in terms of value.


Co-Elternschaft / Co-Parenting
In vielen Veröffentlichungen über Trennungs- oder Scheidungskinder taucht seit […]
Umgang mit den Großeltern
Betreuung der Enkel Manchmal wünschen sich Eltern, dass ihre […]
international family law
Was bedeutet eigentlich Familienrecht mit Auslandsbezug? Internationale Familien Wir […]

Fachanwalt Familienrecht in Köln

We are specialized in your problem in family law 

Wofür braucht man einen Fachanwalt für Familienrecht?

Das Familienrecht umfasst die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Partnerschaft, Kindschaftsverhältnis oder Verwandschaft verbunden sind.  

Was umfasst das Familienrecht?

Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Typischerweise geht es natürlich um die Durchführung der Scheidung. Dabei bleibt es aber häufig nicht. Ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihrem Scheidungsanwalt bringt Klarheit.

Folgesachen der Scheidung

Im Rahmen der Scheidung ist regelmäßig die Aufteilung der Rente, also der Versorgungsausgleich zu klären. Zudem kann es um Unterhaltsfragen vor oder auch nach der Scheidung gehen. Häufig ist auch der Zugewinn (die Aufteilung des Vermögens) zu klären. Auch die Nutzung der Ehewohnung oder die Aufteilung des Hausrates können zu Streit führen.

Kinder

Klärungsbedürftig kann der Kindesunterhalt sein. Außerdem kommt es häufig zu Auseinandersetzungen in sogenannten Kindschaftssachen, wenn die Beteiligten sich nicht über den Umgang oder die Ausübung des Sorgerechts einigen können.

weitere familienrechtliche Themen

Darüber hinaus sind Verfahren um die Vaterschaft, Adoption, Gewaltschutz oder Vormundschaft und Pflegschaft Thematiken des Familienrechts.

Leistungsspektrum

Diese Themen können verflochten oder auch separat zu behandeln sein. Unser Leistungsangebot erstreckt sich von der Beratung oder Begutachtung, der Abfassung von Eheverträgen, Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, die außergerichtliche Vertretung bis hin zur bundesweiten Prozessführung. 

Was uns ausmacht

Umfangreiche Erfahrung und hohes Engagement, regelmäßige Fortbildung und Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung gewährleisten eine optimale Bearbeitung Ihres Anliegens.

Kompetenz und Empathie

Wir erachten es als unsere Aufgabe, die Belastungen, die mit einer familienrechtlichen Auseinandersetzung unvermeidlich einhergehen, möglichst gering zu halten. Dazu gehört, dass wir Ihnen die juristischen Fakten ohne vermeidbares „Juristendeutsch“ nahebringen und mit Ihnen denkbare Handlungsalternativen erörtern. 

Anschrift

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Phone

+49 221 859 90 70

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+49 221 702 06 81

Mike HentschelMike Hentschel
21:35 10 Jan 22
Kompetente professionelle Beratung
Jonka CoensJonka Coens
19:54 16 Dec 21
Ich möchte mich gerne bei der Kanzlei Klug&Froehlich für die große Unterstützung und professionellen Beistand und die reibungslose Abwicklung meiner Scheidung sehr herzlich bedanken. Herr Klug und sein Team waren immer für alle meine Fragen erreichbar, er hat den ganzen Ablauf sehr gründlich begleitet und war mir eine große Hilfe in einer schwierigen Zeit. Ich erhielt ausführliche und verständliche Antworten zu allen meinen Fragen und auch noch weiteren Tipps, darüberhinaus fühlte ich mich einfach sehr gut aufgehoben. Mein Verfahren ging reibungslos über die Bühne. Ich kann diese Kanzlei von Herzen weiter empfehlen. Herzlichen Dank auch an Frau Kontny für die sehr engagierte Mitarbeit und die Vertretung vor dem Gericht.
Jonka CoensJonka Coens
12:31 05 Dec 21
Herr Klug hat mich bei meinem Scheidungstermin sehr kompetent beraten und ich bin mit der Kommunikation auch im Vorfeld sehr zufrieden.Diese Kanzlei kann ich sehr empfehlen. Alle meine Erwartungen wurden erfüllt.
Anke MeierAnke Meier
23:10 15 Sep 21
Super kompetente Rechtsanwälte, die mit vollen Engagement dabei sind
Michael KMichael K
20:04 10 Sep 21
Herr Klug ist symphatisch, unaufgeregt und engagiert. Er berät offen und ehrlich. Er spricht an, was geht und wo Grenzen sind. Dabei verliert er aber nie die bestmögliche Lösung für mich als Mandant aus den Augen. Er hat meine Scheidung super begleitet und auch danach bei Unterhaltsfragen etc. immer eine Lösung ermöglicht. Manchmal wünsche ich mir eine bessere Erreichbarkeit, aber das ist Meckern auf hohem Niveau.
Rainer LastRainer Last
14:53 21 Apr 21
Ich korrigiere mich mit meiner Bewertung auf 5 Sterne. Die für mich leider nicht immer erkenntliche Besonnenheit von Herrn Klug hat am Ende dann doch zum vollen Erfolg geführt.
Jon BerJon Ber
09:24 04 Dec 20
Die Kanzlei (in meinem Fall Frau Fröhlich) kann ich sehr empfehlen. Frau Fröhlich hört gut zu und ist offen und ehrlich in der Einschätzung der Ausgangslage. Die Schriftsätze sind immer sehr treffend in der Sache und verbindlich im Ton. Vor allem bleibt immer alles auf dem Boden der Fakten - was bei der Gegenseite keine so große Rolle gespielt hat. Ich bedanke mich ganz herzlich für die angenehme Zusammenarbeit.
Anke MeierAnke Meier
22:24 25 Aug 20
Ich bin jetzt bereits seit über 10 Jahren Mandantin bei Herrn RA Klug. Er hat mich in jeder Hinsicht gut vertreten, egal ob in meiner Scheidungssache oder im Unterhaltsstreit. Die Kanzlei Klug & Fröhlich ist genau die richtige Anlaufstelle, wenn man Rechtsanwälte sucht, die für einen kämpfen, immer ein offenes Ohr haben und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Beide Anwälte haben Biss und sind so verdammt gut in dem was sie tun. Ich fühle mich mehr als nur gut aufgehoben. Vielen lieben Dank für Alles
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