online Formular
Sie füllen das online-Formular aus und senden es an uns. Wenn Sie die Heiratsurkunde oder einen Ehevertrag sowie die Vollmacht nicht sogleich mitschicken können, ist es selbstverständlich möglich, diese per Post, email oder Fax nachzureichen.
Scheidungsantrag
Wir erstellen auf der Basis Ihrer Angaben den Scheidungantrag und senden Ihnen eine Entwurf zu. Sie kontrollieren noch einmal die Angaben und geben den Antrag frei. Wir sorgen für die Einreichung bei Gericht innerhalb von einem Werktag.
Gericht
Nach Eingang des Antrages bei Gericht stellt dieses der/dem GegnerIn den Antrag zu. Sofern Rentenanwartschaften auszugleichen sind, veranlasst das Gericht alles Nötige. Schließlich bestimmt es den Scheidungstermin.
Scheidungstermin
Das Gericht bestimmt einen Scheidungstermin, zu dem beide Ehepartner anwesend sein müssen. Sie werden von einem Anwalt begleitet, der für Sie im Termin den Scheidungsantrag stellt.
Sie sind geschieden
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (oder auch früher, wenn beide Beteiligten anwaltlich vertreten sind und auf Rechtsmittel verzichten) erhalten Sie über uns die vom Gericht als rechtskräftig bescheinigte Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses.
Scheidungskostenrechner
Kalkulieren Sie hier selbst, mit welchen Scheidungskosten Sie rechnen müssen. Beachten Sie aber bitte, dass die Berechnung nur einer überschlägigen Einschätzung dienen kann. Die endgültige Festsetzung obliegt allein dem Gericht.