Co-Elternschaft / Co-Parenting

In vielen Veröffentlichungen über Trennungs- oder Scheidungskinder taucht seit geraumer Zeit immer wieder der Begriff Co-Elternschaft oder Co-Parenting auf. Was ist gemeint?

Der Begriff wird häufig für ein Lebensmodell verwendet, in dem keine Paarbeziehung gewollt ist, aber dennoch ein Kinderwunsch besteht. Die Beteiligten entscheiden sich bewusst, gemeinsam Eltern zu sein. Auf der Erwachsenen-Ebene soll aber nicht mehr als ein freundschaftliches Verhältnis gepflegt werden. Dies kann ein einem Zweier-Verhältnis der Fall sein. Verwendung findet das Modell aber auch z.B. in sog. Regenbogenfamilien. Wenn ein homosexuelles Paar sich ein Kind wünscht wird häufig eine dritte Person zu beteiligen sein. Dann ist manchmal gewünscht, dass auch diese Person eine Elternrolle in der Familie einnimmt.

Co-Parenting ist aber von der Idee her durchaus auch etwas, das als Leitbild für „ehemalige Paare“ nach der Trennung dienen kann. Es beinhaltet, dass über rein formale Abstimmung, die das Kind betreffen, auch auf der Elternebene ein weiterreichendes Zusammenwirken erreicht wird. Tatsächlich wird sogar ein freundschaftliches Miteinander bis hin zu gemeinsamen Freizeitaktivitäten angestrebt.

Wenn dieses Modell gelingt, dann kann damit dem Kind etwas sehr wichtiges signalisiert werden. Es kann verstehen, dass seine Eltern kein Paar mehr sind, dass dies aber nichts mit ihm zu tun hat; vor allem aber dass beide es nach wie vor gleichermaßen lieben und Verantwortung übernehmen.

Es versteht sich von selbst, dass dies ein anspruchsvolles Vorhaben ist. Erschwert werden kann es vom emotionalen Zustand der Eltern nach der Trennung. Aber auch neue Partner der Eltern oder andere äußere Faktoren können zusätzliche Herausforderungen bedeuten.

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