Scheidung einfach. Digital. Stressfrei.
Mit unserer Online-Mandatserteilung für einvernehmliche Scheidungen sparen Sie sich Kanzleitermine. Wir übernehmen Antrag, Kommunikation und Ablauf – Sie erscheinen nur zum Gerichtstermin.
Fachanwälte für Familienrecht • 100 % digital möglich • Klare Kostenstruktur
So funktioniert’s in 3 einfachen Schritten:
In wenigen Minuten online. Sie übermitteln die Eckdaten Ihrer Ehe.
Antrag durch uns
Wir prüfen, beraten bei Bedarf kurz und reichen den Antrag beim zuständigen Gericht ein.
Gerichtstermin
Sie erscheinen nur einmal persönlich. Danach spricht das Gericht die Scheidung aus.
Direkt zur Fachkanzlei
Keine Vermittlungsplattform. Alles aus einer Hand – erfahrene Fachanwälte für Familienrecht.
Zeit- & Kostenersparnis
Digitale Kommunikation, klare Gebühren nach RVG – ohne versteckte Extras.
Persönliche Erreichbarkeit
Telefon, E-Mail oder Videocall – wir sind jederzeit für Sie da.

f.a.q.
You have questions. wE have answers.
Häufige Fragen zur „online Scheidung“
Nein, die Entscheidung fällt immer beim Gericht. „Online“ bedeutet, dass Sie Ihr Mandat digital erteilen und alle Schritte ohne Kanzleitermine erledigen können.
Ja. In der Regel genügt ein Anwalt, wenn Sie sich einig sind. Wir übernehmen die Antragstellung.
Typischerweise zwischen 4 und 8 Monaten ab Antragstellung – abhängig vom Gericht und dem Versorgungsausgleich.
Dann beraten wir Sie individuell, z. B. zu Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht.
Das Gericht prüft rentenrechtliche Anwartschaften und nimmt einen Ausgleich vor. Wir begleiten Sie durch diesen Schritt.
Nein. Es genügt, wenn ein Ehepartner das Mandat erteilt. Der andere stimmt im gerichtlichen Verfahren der Scheidung zu.
Ja, ein kurzer persönlicher Termin beim Gericht ist vorgeschrieben. Alle anderen Schritte können wir online abwickeln.
Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Gericht und bereiten Sie auf den Termin vor.
Gerichtskosten und Anwaltskosten richten sich nach Einkommen ggf. nach Vermögen. Sie können jederzeit einen ungefähren Kostenvoranschlag von uns erhalten, die endgültige Festsetzung aber obliegt dem Gericht.
Ja, bei einer einvernehmlichen Scheidung teilen sich viele Paare die Kosten, auch wenn formal nur ein Anwalt beauftragt wird.
Wenn es keine Streitigkeiten gibt, kann das Sorgerecht wie gewohnt weiter bestehen. Bei Regelungsbedarf beraten wir Sie individuell.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wir unterstützen Sie beim Antrag.
Dann prüfen wir, ob eine streitige Scheidung notwendig wird und entwickeln mit Ihnen die passende Strategie.
Sobald Sie das Formular abgeschickt haben und wir die Unterlagen vollständig haben, reichen wir den Antrag ein – oft noch am gleichen Werktag.
Eine Kopie der Heiratsurkunde,und ggf. Unterlagen zu Rentenanwartschaften. Wir sagen Ihnen genau, was nötig ist.
Neuanfang ohne zusätzlichen Stress
Eine Trennung ist anstrengend genug. Wir sorgen dafür, dass der rechtliche Teil klar, planbar und stressfrei abläuft – ohne unnötige Termine oder Umwege.
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Die Bezeichnung „Online-Scheidung“ bezieht sich auf die digitale Mandatserteilung und Kommunikation. Die Scheidung wird stets durch das Gericht ausgesprochen.