Rechtsanwalt Klaus Richter
Familienrecht, Jugendstrafrecht und Mediation
Mit über 20 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt für Familienrecht und Strafrecht stehe ich Ihnen kompetent und engagiert zur Seite. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Familienrecht wie z. B. Scheidungsverfahren, Umgangsrecht, Unterhalt (insbesondere Volljährigenunterhalt) sowie im (Jugend-)Strafrecht.

Familienrecht
Mein Anspruch ist es, Ihnen auch in komplexen familienrechtlichen Angelegenheiten zur Seite zu stehen und individuelle Strategien zu entwickeln, die Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Interessen bestmöglich gerecht werden.
Scheidung
Im Scheidungsrecht begleite ich Sie durch den gesamten Scheidungsprozess – von der Antragstellung bis zur rechtskräftigen Entscheidung. Ich berate Sie umfassend zu den rechtlichen und finanziellen Folgen einer Scheidung, insbesondere zur Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, zum Versorgungsausgleich sowie zu möglichen Ansprüchen auf Unterhalt.
Unterhalt
Der Unterhalt umfasst verschiedene Bereiche, darunter Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und insbesondere der Volljährigenunterhalt, auf den sich meine Tätigkeit besonders konzentriert. Ich berate Sie zu den gesetzlichen Voraussetzungen und der Berechnung von Unterhaltsansprüchen, sei es für minderjährige oder volljährige Kinder, sowie für Ehegatten.
Umgang
Das Umgangsrecht regelt die Kontaktmöglichkeiten zwischen einem Elternteil und seinem Kind nach einer Trennung oder Scheidung. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Umgangsansprüchen und vertrete Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Mein Ziel ist es, tragfähige und kindgerechte Lösungen zu finden, die das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen.
Sorgerecht
Im Bereich des Sorgerechts geht es um die elterliche Verantwortung für ein Kind. Ich unterstütze Sie in Fragen des gemeinsamen oder alleinigen Sorgerechts, insbesondere wenn es um Entscheidungen zur Erziehung, Gesundheit oder den Aufenthaltsort des Kindes geht. Falls erforderlich, setze ich Ihre Ansprüche vor Gericht durch oder helfe Ihnen, außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten.
Strafrecht
Gerade in Fällen von Gewalt- und Sexualdelikten innerhalb der Familie oder zwischen bekannten Personen überschneiden sich das Strafrecht und das Familienrecht häufig. In solchen Situationen biete ich Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung – sei es bei der Durchsetzung von Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz (z. B. ein Kontaktverbot gegenüber dem Beschuldigten), als Zeugenbeistand oder bei der Klärung von sorge- und umgangsrechtlichen Fragen.
Zudem bringe ich meine langjährige Erfahrung als Mediator in Köln ein, um gemeinsam mit Ihnen eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung zu erarbeiten. Eine Mediation kann nicht nur Zeit und Kosten sparen, sondern auch Konflikte nachhaltig entschärfen.