Scheidung einfach. Digital. Stressfrei.

Mit unserer Online-Mandatserteilung für einvernehmliche Scheidungen sparen Sie sich Kanzleitermine. Wir übernehmen Antrag, Kommunikation und Ablauf – Sie erscheinen nur zum Gerichtstermin.

Fachanwälte für Familienrecht • 100 % digital möglich • Klare Kostenstruktur

So funktioniert’s in 3 einfachen Schritten:

In wenigen Minuten online. Sie übermitteln die Eckdaten Ihrer Ehe.

Antrag durch uns

Wir prüfen, beraten bei Bedarf kurz und reichen den Antrag beim zuständigen Gericht ein.

Gerichtstermin

Sie erscheinen nur einmal persönlich. Danach spricht das Gericht die Scheidung aus.

Direkt zur Fachkanzlei

Keine Vermittlungsplattform. Alles aus einer Hand – erfahrene Fachanwälte für Familienrecht.

Zeit- & Kostenersparnis

Digitale Kommunikation, klare Gebühren nach RVG – ohne versteckte Extras.

Persönliche Erreichbarkeit

Telefon, E-Mail oder Videocall – wir sind jederzeit für Sie da.

Anwalt Scheidung online

Unser Team

Damit Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben:

Assistentin des Rechtsanwalts
Andrea Lang

Assistentin

Andreas Klug - Fachanwalt für Famileinrecht
Andreas Klug

Rechtsanwalt

Julia Yanchenko

Assistentin

Anja Froehlich

Rechtsanwältin

f.a.q.

You have questions. wE have answers.

Häufige Fragen zur „online Scheidung“

Ist die Scheidung wirklich online?

Nein, die Entscheidung fällt immer beim Gericht. „Online“ bedeutet, dass Sie Ihr Mandat digital erteilen und alle Schritte ohne Kanzleitermine erledigen können. 

Reicht ein Anwalt bei Einvernehmlichkeit?

Ja. In der Regel genügt ein Anwalt, wenn Sie sich einig sind. Wir übernehmen die Antragstellung.

Wie lange dauert der Ablauf?

Typischerweise zwischen 4 und 8 Monaten ab Antragstellung – abhängig vom Gericht und dem Versorgungsausgleich.

Was, wenn doch noch Streitpunkte auftauchen?

Dann beraten wir Sie individuell, z. B. zu Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Das Gericht prüft rentenrechtliche Anwartschaften und nimmt einen Ausgleich vor. Wir begleiten Sie durch diesen Schritt.

Müssen wir beide das Formular ausfüllen?

Nein. Es genügt, wenn ein Ehepartner das Mandat erteilt. Der andere stimmt im gerichtlichen Verfahren der Scheidung zu.


Muss ich persönlich vor Gericht erscheinen?

Ja, ein kurzer persönlicher Termin beim Gericht ist vorgeschrieben. Alle anderen Schritte können wir online abwickeln.


Was passiert, wenn das Gericht Rückfragen hat?

Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Gericht und bereiten Sie auf den Termin vor.


Welche Kosten entstehen wirklich?

Gerichtskosten und Anwaltskosten richten sich nach Einkommen ggf. nach Vermögen. Sie können jederzeit einen ungefähren Kostenvoranschlag von uns erhalten, die endgültige Festsetzung aber obliegt dem Gericht. 


Kann man die Kosten teilen?

Ja, bei einer einvernehmlichen Scheidung teilen sich viele Paare die Kosten, auch wenn formal nur ein Anwalt beauftragt wird.


Was passiert mit unseren Kindern?

Wenn es keine Streitigkeiten gibt, kann das Sorgerecht wie gewohnt weiter bestehen. Bei Regelungsbedarf beraten wir Sie individuell.

Bekomme ich Prozesskostenhilfe, wenn ich wenig verdiene?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wir unterstützen Sie beim Antrag.

Was, wenn mein Partner plötzlich nicht mehr einverstanden ist?

Dann prüfen wir, ob eine streitige Scheidung notwendig wird und entwickeln mit Ihnen die passende Strategie.

Wie lange dauert es, bis der Scheidungsantrag beim Gericht ist?

Sobald Sie das Formular abgeschickt haben und wir die Unterlagen vollständig haben, reichen wir den Antrag ein – oft noch am gleichen Werktag. 

Welche Unterlagen brauche ich?

Eine Kopie der Heiratsurkunde,und ggf. Unterlagen zu Rentenanwartschaften. Wir sagen Ihnen genau, was nötig ist. 

Neuanfang ohne zusätzlichen Stress

Eine Trennung ist anstrengend genug. Wir sorgen dafür, dass der rechtliche Teil klar, planbar und stressfrei abläuft – ohne unnötige Termine oder Umwege.

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Die Bezeichnung „Online-Scheidung“ bezieht sich auf die digitale Mandatserteilung und Kommunikation. Die Scheidung wird stets durch das Gericht ausgesprochen.