Im Scheidungsverfahren ist die Heiratsurkunde vorzulegen. Eine einfache Abschrift genügt in der Regel. Wenn Sie diese nicht mehr haben, können Sie eine Abschrift bei Ihrem Heirats-Standesamt anfordern. Wenn Sie es eilig haben, kann der Scheidungantrag auch ohne die Heiratsurkunde eingereicht werden; die Vorlage sollte dann aber kurzfristig nachgeholt werden.
Sollten Sie einen Ehevertrag bzw. eine notarielle Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen haben, ist auch diese dem Gericht vorzulegen; insbesondere, wenn Regelungen zum Versorgungsausgleich enthalten sind.